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Betreuung von Pflege-personen und Demenzkranken im eigenen Haushalt
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung beim Einkaufen
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Altenheimbesuche
- Spaziergänge
- Hilfe bei der Pflege
- weitere Dienstleistungen auf Anfrage
Bei Demenzkranken Abrechnung nach §45b und stundenweise Verhinderungspflege möglich.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn Sie selbst als Pflegeperson erkranken oder einen wichtigen Termin haben, dann brauchen Sie jemanden der bei der Betreuung Ihres Angehörigen für Sie einspringt. Zudem kann es auch sein, dass Sie sich wegen der Belastung durch die Betreuung zumindest stundenweise etwas Freiraum verschaffen möchten.
Für solche Fälle, haben Sie die Möglichkeit stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen stellen für ein Kalenderjahr 1612€ zur Verfügung.