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Verhinderungspflege
Die Pflege kann vorübergehend nicht durch die unentgeltliche tätige Pflegeperson erfolgen (z.B. Urlaub, Krankheit, Wochenendausflüge usw.). Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten der Verhinderungspflege für die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1612€, wenn bereits 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde.