Aktuelles
   
Ambulante Pflege

Grundpflege
Behandlungspflege
Verhinderungspflege
Haushaltshilfen
Betreuung von Pflegebedürftigen u. Demenzkranken
Beratungsbesuche
Pflegegutachten

 

Zusätzliche Leistungen mit unseren Netzwerk-Partnern

Essen auf Rädern
Hausnotruf-System
Pflegehilfsmittel
Sicherstellung der Medikamentenversorgung

 

Grundpflege

Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung
Hilfe bei der Zubereitung u. Einnahme der Mahlzeiten
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- u. Auskleiden
etc.

 

Behandlungspflege
Es werden alle ärztlichen angeordneten Maßnahmen durchgeführt

Verbandwechsel
Dekubituspflege
Injektionen
Überwachung der Medikamente
Katheterpflege und –wechsel
Wundversorgung
Anlegen von stützenden u. stabilisierenden Verbänden
etc.

 

Verhinderungspflege

Die Pflege kann vorübergehend nicht durch die bisherige Pflegeperson erfolgen.
( z.B. Urlaub, Wochenendausflug usw. )
Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten der Verhinderungspflege für die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1432 €.
Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich; eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt hierbei nicht.

 

Haushaltshilfen

einkaufen
reinigen der Wohnung
Wäsche waschen u. bügeln
Zubereiten von warmen Speisen
etc.

 

Betreuung von
Pflegepersonen u. Demenzkranken im eigenen Haushalt

Hauswirtschaftliche Versorgung
Begleitung beim Einkaufen
Begleitung bei Arztbesuchen
Altenheimbesuche
Spaziergänge
Hilfe bei der Pflege
weitere Dienstleistungen auf Anfrage

Bei Demenzkranken Abrechnung nach § 45b möglich.

 

Beratungsbesuche

Kompetente u. Fachgerechte Beratung vor Ort um die Häusliche Pflege zu gewährleisten.

 

Pflegegutachten

Begutachtung des Pflegebedürftigen nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 und 2 müssen halbjährlich, Pflegestufe 3 vierteljährlich durch einen professionellen Pflegedienst begutachtet werden.
Rufen Sie uns an zwecks Terminabsprache.