Aktuelles

Hinweis zum Pflegegeldverlauf von 2008 bis 2012 !

Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

Pfegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe 1

384

420

440

450

Stufe 2

921

980

1040

1100

Stufe 3

1432

1470

1510

1550

 

 

 

 

Ohne Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe 1

205

215

225

235

Stufe 2

410

420

430

440

Stufe 3

665

675

685

700

 

Verhinderungspflege  2012 !!

bisher 1510€ ab dem 1.Januar 2012 1550€

Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich

Ab 1 Juli 2008 wurden je nach Betreuungsbedarf zwei unterschiedliche Leistungen eingeführt. Normaler Betreuungsaufwand von 100€ monatlich u. bei erhöhtem Betreuungsaufwand 200€ monatlich.

Somit steht Ihnen jährlich ein Gesamtbetrag von 1200€ bei normalem Betreuungsaufwand oder 2400€ bei erhöhtem Betreuungsaufwand zur Verfügung.

Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderjahr übertragen  werden.

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, der so genannten Pflegestufe 0, erhalten erstmals auch diese Leistungen.

Bei Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen steht ihnen ein Betreuungsgeld nach §45b SGBXI zur Verfügung, dass Sie bei den Pflegekassen beantragen können.

Betreuungsgelder können nur durch Unternehmen mit der Zulassung nach §45b SGBXI mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Beantragung des Betreuungsgeldes :

Sie brauchen eine Bestätigung des Hausarztes oder Neurologen. Diese Bestätigung schicken Sie ihrer Pflegekasse mit einem formlosen Antrag zu.

Diese prüft ihren Antrag und teilt ihnen schriftlich ihre Entscheidung mit.

Verkürzung der  Inanspruchnahme von Verhinderungspflege

Zur weiteren Stärkung der häuslichen Pflege wird im ersten Jahr der Pflegestufe die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege- bzw. Urlaubspflege von bisher 12 Monate auf 6 Monate verkürzt. Verhinderungspflege kann zusätzlich zum Pflegegeld im Verlauf eines Kalenderjahres auch stundenweise genutzt werden.

Haushaltshilfen

Haushaltshilfen werden nicht nur von den Krankenkassen gezahlt, wenn der Hausarzt eine Verordnung ausstellt. Auch über die Pflegekasse kann die Haushaltshilfe abgerechnet werden. Vorraussetzung ist eine Pflegestufe.

Unsere Haushaltshilfen unterstützen Sie in allen anfallenden Hausarbeiten des täglichen Lebens.

Betreuungsdienst

Sie möchten gerne mal für ein paar Stunden abschalten od. Verpflichtungen nachgehen sind aber durch die Erkrankung eines Angehörigen sehr eingeschränkt.

Für diese Zeit bieten wir Ihnen stundenweise Betreuung ihrer Angehörigen an.

Abrechnung über Betreuungsgeld nach §45b SGBXI, stundenweise Verhinderungspflege od. Privat möglich.

 

 

   Für Fragen u. Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung

Auf dieser Seite finden Sie in Kürze neueste Informationen über unseren Pflegedienst